Allgemeine Informationen (Grundschule)

So ist das Leben bei uns auf der Grundschule:

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Allgemeine Informationen

Update am 5.6.2020 für den Grundschulteil

Ab Montag den 8. Juni dürfen alle Grundschulkinder wieder täglich im Klassenverband am Unterricht teilnehmen. Ab 8:15 Uhr ist der Schulhof für alle Kinder geöffnet, der Unterricht beginnt dann um 8:30 Uhr und endet um 12:15 Uhr. Er beschränkt sich in der Regel auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht und wird vorwiegend durch die Klassenlehrkraft durchgeführt.

Ohne Vorlage der von Ihnen unterschriebenen Gesundheitsbescheinigung können wir Ihren Kindern den Zutritt in das Gebäude nicht gestatten. Nutzen Sie für die Rückgabe im Vorwege gerne unseren Briefkasten in der Berliner Straße bis Sonntag, 7.6.2020 18:00 Uhr.

Die Materialausgabe in der Berliner Straße endet am 12.6.2020 um 12:00 Uhr, eine Rückgabe ist auch weiterhin über den Briefkasten möglich. Kinder im Homeschooling vereinbaren eine Übergabe von Material individuell mit den Klassenlehrkräften.

Donnerstag, 4. Juni – Schulbetrieb ab dem 8. Juni an der Grundschule

Liebe Eltern unserer Grundschulkinder,

ab Montag den 8. Juni dürfen alle Grundschulkinder wieder täglich im Klassenverband am Unterricht teilnehmen. Dieser beginnt um 8:15 Uhr und endet um 12:15 Uhr und beschränkt sich in der Regel auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Er wird vorwiegend durch die Klassenlehrkraft durchgeführt.

Die Abstandregel von 1,50 Meter ist auf dem Schulgelände des Grundschulteils aufgehoben. Das bedeutet, dass die Kinder zwar Körperkontakte vermeiden sollen, sich aber weiterhin morgens an ihren gewohnten Aufstellplätzen zusammenfinden können.

Um dennoch die Zahl der Kinder auf dem Schulhof zu begrenzen, werden die Pausen zeitversetzt durchgeführt und auf verschiedene Bereiche verteilt.

Eine Beschulung im Rahmen der Verlässlichkeit von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr ist uns aufgrund unserer Personalsituation nicht möglich. Bitte melden Sie sich bei uns, falls es dadurch zu Betreuungsproblemen mit Ihren Kinder kommt. Wir sind immer bemüht, eine für beide Seiten gute Lösung zu finden.

Gerne möchten wir Sie noch einmal darüber informieren, dass eine Beurlaubung Ihres Kindes vom Präsenzunterricht möglich ist, wenn es selbst einer Risikogruppe angehört bzw. in der häuslicher Gemeinschaft Personen leben, die aufgrund einer ärztlichen Risikoeinschätzung vorbelastet sind

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Beurlaubung gemäß § 15 Schulgesetz SH, wenn der einzelnen Schülerin oder dem einzelnen Schüler unter Berücksichtigung aller Lebensumstände und unter Abwägung des Interesses am Schulbesuch die Teilnahme am Präsenzunterricht nicht zugemutet werden kann.

Diesen Antrag bitte ich formlos an uns zu senden. Wir Schulleitungen sind angehalten, dann gemeinsam mit den betroffenen Familien zu erörtern, inwiefern ein wichtiger Grund im Sinne des Erlasses vorliegt und im Einzelfall eine Beurlaubung auszusprechen.

Bettina Kossek
(Schulleiterin)

Zum Download: